mobile optimiert Dienstag 27.08.2013 / RL

Sie haben keine Erben und möchten Tieren helfen?


Dann sollten Sie folgendes beachten:

Das privatschriftlicheTestament kann unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Das öffentliche Testament beim Notar ist überall dort zu empfehlen, wo grössere Vermögenswerte zu vererben sind oder Verwandtschaftsverhältnisse kompliziert werden.Hier ist dringend anzuraten, gemeinsam mit einem Notar das Erbe durch ein Testament zu regeln. Ferner müssen gemeinnützig anerkannte Organisationen wie der Tierschutzverein Groß-Essen e.V. keine Erbschaftssteuern bezahlen. Bei natürlichen Personen hängt dagegen die Höhe der Erbschaftssteuer vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und vom Wert der Zuwendung ab.

Gerne können Sie sich persönlich vor Ort über unsere Aktivitäten und unsere Aufgaben informieren.
Oder fordern Sie bei uns den Ratgeber zur Abfassung eines Testamentes an, den der Deutsche Tierschutzbund e.V. für alle aufkommenden Fragen zu diesem Thema erstellt hat.


Tiere können nicht erben!

So eindeutig ist dies vielen Tierfreunden immer noch nicht bekannt! Wenn Sie also in Bezug auf ihr Haustier keine klare Regelung treffen, kann es sein, dass ihr Haustier im Tierheim landet, obwohl sie eigentlich etwas ganz anderes wolten. Der Erbe ist nämlich nicht verpflichtet, sich um das Tier zu kümmern, es vielleicht sogar bei sich zu behalten und zu versorgen! Am besten ist es, wenn sie die Versorgung ihres Tieres klar durch ein sogenanntes Vermächtnis regeln.